GrdstVG § 22

Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

(1) Wenn die Genehmigungsbehörde eine Genehmigung versagt oder unter Auflagen oder Bedingungen erteilt, ein Zeugnis nach § 5 oder § 6 Abs. 3 oder eine Bescheinigung nach § 11 Abs. 2 verweigert, können die Beteiligten binnen zwei Wochen nach Zustellung Antrag auf Entscheidung durch das nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen zuständige Gericht stellen.

(2) Der Antrag kann bei der Genehmigungsbehörde, gegen deren Entscheidung er sich richtet, schriftlich oder bei dem zuständigen Gericht schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle gestellt werden. Die §§ 17 bis 19 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten entsprechend.

(3) Das Gericht kann die Entscheidungen treffen, die auch die Genehmigungsbehörde treffen kann.

(4) Ist eine Genehmigung unter einer Auflage nach diesem Gesetz oder nach den bisherigen Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erteilt und haben sich die Umstände, die für die Erteilung der Auflage maßgebend waren, wesentlich geändert, so kann der durch die Auflage Beschwerte beantragen, daß das nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen zuständige Gericht die Auflage ändert oder aufhebt. Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend.

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Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 3/17
27. April 2018
BLw 3/17 27. April 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg - 2 Ww 10/13
12. September 2017
2 Ww 10/13 12. September 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 2/16
28. April 2017
BLw 2/16 28. April 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 4/15
25. November 2016
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 2/12
29. April 2016
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 3/13
28. November 2014
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Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg (Senat für Landwirtschaftssachen) - 10 W 23/12
8. November 2012
10 W 23/12 8. November 2012
Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg (Senat für Landwirtschaftssachen) - 2 Ww 6/12
7. November 2012
2 Ww 6/12 7. November 2012
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 101 W 1/10
29. März 2011
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Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 101 W 4/10
29. März 2011
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