GrdstVG § 6

Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

(1) Die Entscheidung über die Genehmigung ist binnen einem Monat nach Eingang des Antrags und der Urkunde über das zu genehmigende Rechtsgeschäft bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde zu treffen. Kann die Prüfung des Antrags in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden oder hat die Genehmigungsbehörde eine Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 12 herbeizuführen, so ist vor Ablauf der Frist dem Veräußerer ein Zwischenbescheid zu erteilen; durch den Zwischenbescheid verlängert sich die Frist des Satzes 1 auf zwei Monate und, falls die bezeichnete Erklärung herbeizuführen ist, auf drei Monate.

(2) Die Genehmigung gilt als erteilt, falls nicht binnen der in Absatz 1 genannten Frist die Genehmigungsbehörde eine Entscheidung nach § 9 oder im Falle des § 7 Satz 2 des Reichssiedlungsgesetzes eine Mitteilung über die Verlängerung der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts dem Veräußerer zustellt.

(3) Ist die Entscheidung über die Genehmigung oder die Genehmigung durch Fristablauf unanfechtbar geworden, so hat die Genehmigungsbehörde hierüber auf Antrag ein Zeugnis zu erteilen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg - 2 Ww 10/13
12. September 2017
2 Ww 10/13 12. September 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 1/15
28. April 2017
BLw 1/15 28. April 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 1/16
28. April 2017
BLw 1/16 28. April 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 2/16
28. April 2017
BLw 2/16 28. April 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 3/13
28. November 2014
BLw 3/13 28. November 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg (Senat für Landwirtschaftssachen) - 10 W 23/12
8. November 2012
10 W 23/12 8. November 2012
Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg (Senat für Landwirtschaftssachen) - 2 Ww 12/10
30. Juli 2012
2 Ww 12/10 30. Juli 2012
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (Senat für Landwirtschaftssachen) - 7 W 21/12 (L)
16. Juli 2012
7 W 21/12 (L) 16. Juli 2012
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (Senat für Landwirtschaftssachen) - 4 WLw 110/10
18. März 2011
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (Senat für Landwirtschaftssachen) - 3 WLw 20/08
3. März 2009
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