Diese Fassung des Gesetzes gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2008.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.
GrStG 1973 § 38 Anwendung des Gesetzes
Grundsteuergesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.