Behandelt werden im Wesentlichen:
- 1.
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im Fachgebiet Kraftfahr- und Gerätewesen: - a)
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wehrtechnische Besonderheiten bei Fahrzeugen, Anlagen und Geräten, - b)
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Baugruppen, Betrieb und Sonderfragen,
- 2.
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im Fachgebiet Luft- und Raumfahrtwesen: - a)
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militärische Fluggeräte, - b)
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Bord- und Bodenausrüstung für militärische Fluggeräte, Zulassungswesen,
- 3.
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im Fachgebiet Schiffbau und Schiffsmaschinenbau: - a)
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Entwurf und Konstruktion von Marineschiffen, - b)
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schiffstechnische Anlagen, Waffen- und Führungsanlagen, Sondergebiete bei dem Entstehungsgang und bei der Nutzung von Wehrmaterial See,
- 4.
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im Fachgebiet Informationstechnik und Elektronik: - a)
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Informationsgewinnung und Informationsübertragung, - b)
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Informationsverarbeitung und Systemtechnik,
- 5.
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im Fachgebiet Elektrotechnik und Elektroenergiewesen: - a)
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wehrtechnische Forderungen, Energieversorgung, Regelung und Steuerung, - b)
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elektrische Anlagen in Waffensystemen,
- 6.
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im Fachgebiet Systembewaffnung und Effektoren: - a)
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Systembewaffnung, - b)
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Effektoren.