Im Falle des § 93 Abs. 1 Satz 2 kann ein Richter beim Amtsgericht Vorsitzender der Kammer für Handelssachen sein.
GVG § 106
Gerichtsverfassungsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Im Falle des § 93 Abs. 1 Satz 2 kann ein Richter beim Amtsgericht Vorsitzender der Kammer für Handelssachen sein.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.