Im Falle des § 93 Abs. 1 Satz 2 kann ein Richter beim Amtsgericht Vorsitzender der Kammer für Handelssachen sein.
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GVG § 106
Gerichtsverfassungsgesetz
Referenzen
- GVG § 93 1x
Zitiert von
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Urteil vom Landgericht Mainz (5. Zivilkammer) - 5 O 241/03
27. November 2003
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5 O 241/03 | 27. November 2003 |