GWB § 63 Zulässigkeit, Zuständigkeit

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(1) Gegen Verfügungen der Kartellbehörde ist die Beschwerde zulässig. Sie kann auch auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden.

(2) Die Beschwerde steht den am Verfahren vor der Kartellbehörde Beteiligten (§ 54 Absatz 2 und 3) zu. Gegen eine Verfügung, durch die eine Erlaubnis nach § 42 erteilt wird, steht die Beschwerde einem Dritten nur zu, wenn er geltend macht, durch die Verfügung in seinen Rechten verletzt zu sein.

(3) Die Beschwerde ist auch gegen die Unterlassung einer beantragten Verfügung der Kartellbehörde zulässig, auf deren Vornahme der Antragsteller ein Recht zu haben behauptet. Als Unterlassung gilt es auch, wenn die Kartellbehörde den Antrag auf Vornahme der Verfügung ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht beschieden hat. Die Unterlassung ist dann einer Ablehnung gleichzuachten.

(4) Über die Beschwerde entscheidet das für den Sitz der Kartellbehörde zuständige Oberlandesgericht, in den Fällen der §§ 35 bis 42 das für den Sitz des Bundeskartellamts zuständige Oberlandesgericht, und zwar auch dann, wenn sich die Beschwerde gegen eine Verfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie richtet. § 36 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Für Streitigkeiten über Entscheidungen des Bundeskartellamts, die die freiwillige Vereinigung von Krankenkassen nach § 172a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, gilt § 202 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes.

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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Kart 4/19 (V)
26. August 2020
Kart 4/19 (V) 26. August 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 894/18
12. August 2020
3 Kart 894/18 12. August 2020
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Kartellsenat) - KVR 57/16
14. November 2017
KVR 57/16 14. November 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 19/16 (V)
26. Oktober 2016
3 Kart 19/16 (V) 26. Oktober 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-Kart 5/15 (V)
26. Oktober 2016
VI-Kart 5/15 (V) 26. Oktober 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI- Kart 5/14 (V)
9. Oktober 2014
VI- Kart 5/14 (V) 9. Oktober 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-2 Kart 2/13 (V)
17. April 2014
VI-2 Kart 2/13 (V) 17. April 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-2 Kart 3/13 (V)
17. April 2014
VI-2 Kart 3/13 (V) 17. April 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI Kart 1/12 (V)
14. August 2013
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Beschluss vom Bundessozialgericht (1. Senat) - B 1 SF 1/10 R
28. September 2010
B 1 SF 1/10 R 28. September 2010