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HdlRegVfg Anlage 6 (zu § 50 Abs. 1)

Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters

(Fundstelle: BGBl. I 2001, 3694;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Handelsregister des Amtsgerichts Abteilung A Nummer der Firma: HR A Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts 1. Anzahl der bisherigen Eintragungen: 2. a) Firma:   b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift Zweigniederlassungen: c) Gegenstand des Unternehmens: 1) 3. a) Allgemeine Vertretungsregelung:   b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis: 4. Prokura: 5. a) Rechtsform, Beginn und Satzung:   b) Sonstige Rechtsverhältnisse: c) Kommanditisten, Mitglieder 2): 6. Tag der letzten Eintragung:

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1)
Die Anmeldung des Unternehmensgegenstandes ist nur bei der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung und juristischen Personen zwingend.
2)
Mitglieder sind hier solche der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung.
Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

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