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HdlRegVfg Anlage 6 (zu § 50 Abs. 1)
Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters
(Fundstelle: BGBl. I 2001, 3694;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Handelsregister des AmtsgerichtsAbteilung ANummer der Firma: HR AWiedergabe des aktuellen Registerinhalts1.Anzahl der bisherigen Eintragungen:2.a)Firma:b)Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift Zweigniederlassungen:c)Gegenstand des Unternehmens: 1)3.a)Allgemeine Vertretungsregelung:b)Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:4.Prokura:5.a)Rechtsform, Beginn und Satzung:b)Sonstige Rechtsverhältnisse:c)Kommanditisten, Mitglieder 2):6.Tag der letzten Eintragung:
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1)
Die Anmeldung des Unternehmensgegenstandes ist nur bei der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung und juristischen Personen zwingend.
2)
Mitglieder sind hier solche der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung.
Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.