Auf Grund des § 71 Absatz 1 des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:
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HebStPrV Eingangsformel
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Referenzen
- § 71 Absatz 1 1x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.