HeimMindBauV § 21 Funktions- und Zubehörräume

Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige

In jeder Einrichtung müssen mindestens vorhanden sein:

1.
ein Abstellraum für die Sachen der Heimbewohner,
2.
besondere Wasch- und Trockenräume zur Benutzung durch die Heimbewohner.

Referenzen

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