Der Heimbeirat wirkt bei Entscheidungen der Leitung oder des Trägers in folgenden Angelegenheiten mit:
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Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für Bewohnerinnen und Bewohner und der Heimordnung, - 2.
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Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, - 3.
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Änderung der Entgelte des Heims, - 4.
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Planung oder Durchführung von Veranstaltungen, - 5.
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Alltags- und Freizeitgestaltung, - 6.
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Unterkunft, Betreuung und Verpflegung, - 7.
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Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes, - 8.
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Zusammenschluss mit einem anderen Heim, - 9.
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Änderung der Art und des Zweckes des Heims oder seiner Teile, - 10.
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umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen des Heims, - 11.
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Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung, - 12.
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Mitwirkung nach § 7 Abs. 4 des Gesetzes an den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie an den Vergütungsvereinbarungen und nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes an den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen.