Reeder ist der Eigentümer eines von ihm zum Erwerb durch Seefahrt betriebenen Schiffes.
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HGB § 476 Reeder
Handelsgesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Landgericht Hamburg (19. Kammer für Handelssachen) - 419 HKO 32/22
9. August 2024
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419 HKO 32/22 | 9. August 2024 |
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 643/14
23. Juni 2016
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8 AZR 643/14 | 23. Juni 2016 |