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HGB § 476 Reeder

Handelsgesetzbuch

Reeder ist der Eigentümer eines von ihm zum Erwerb durch Seefahrt betriebenen Schiffes.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Hamburg (19. Kammer für Handelssachen) - 419 HKO 32/22
9. August 2024
419 HKO 32/22 9. August 2024
Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 643/14
23. Juni 2016
8 AZR 643/14 23. Juni 2016