§ 342b des Handelsgesetzbuchs in der vom 26. November 2015 geltenden Fassung findet ab dem 1. Januar 2016 Anwendung.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
HGBEG Art 77 Art 77
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.