§ 342b des Handelsgesetzbuchs in der vom 26. November 2015 geltenden Fassung findet ab dem 1. Januar 2016 Anwendung.
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HGBEG Art 77
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
Referenzen
- § 342 1x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.