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HGBEG Art 77

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

§ 342b des Handelsgesetzbuchs in der vom 26. November 2015 geltenden Fassung findet ab dem 1. Januar 2016 Anwendung.

Referenzen

  • § 342 1x (nicht zugeordnet)

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.