Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.
HGrG § 41 Abschlußbericht
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
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Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.
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