Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

HöfeO § 8 Der Hoferbe beim Ehegattenhof

Höfeordnung

(1) Bei einem Ehegattenhof fällt der Anteil des Erblassers dem überlebenden Ehegatten als Hoferben zu.

(2) Die Ehegatten können einen Dritten als Hoferben nur gemeinsam bestimmen und eine von ihnen getroffene Bestimmung nur gemeinsam wiederaufheben. Haben die Ehegatten eine solche Bestimmung nicht getroffen oder wiederaufgehoben, so kann der überlebende Ehegatte den Hoferben allein bestimmen.

(3) Gehört der Hof zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft, so kann der überlebende Ehegatte die Gütergemeinschaft bezüglich des Hofes nach den Vorschriften des allgemeinen Rechts mit den Abkömmlingen fortsetzen. Wird die fortgesetzte Gütergemeinschaft anders als durch den Tod des überlebenden Ehegatten beendet, so wachsen ihm die Anteile der Abkömmlinge an. Im übrigen steht die Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft dem Erbfall gleich. Die Fortsetzung der Gütergemeinschaft läßt eine nach Absatz 2 getroffene Bestimmung sowie das Recht, eine solche Bestimmung zu treffen, unberührt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 76/23
29. Mai 2024
10 W 76/23 29. Mai 2024
Beschluss vom Amtsgericht Unna - 19 Lw 2/92
26. Juni 2023
19 Lw 2/92 26. Juni 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 78/22
20. April 2023
10 U 78/22 20. April 2023
Beschluss vom Amtsgericht Borken - 21 Lw 84/17
27. Juni 2018
21 Lw 84/17 27. Juni 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 5/15
24. August 2015
10 W 5/15 24. August 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 71/14
23. Oktober 2014
10 W 71/14 23. Oktober 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-15 W 77/11
10. April 2012
I-15 W 77/11 10. April 2012
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 23 WLw 12/10
20. Dezember 2011
23 WLw 12/10 20. Dezember 2011
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (Senat für Landwirtschaftssachen) - 7 W 126/10 (L)
21. März 2011
7 W 126/10 (L) 21. März 2011
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (Senat für Landwirtschaftssachen) - 7 W 93/07 (L)
21. Januar 2008
7 W 93/07 (L) 21. Januar 2008