Die bisher festgelegten Berufsbilder, Bildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Holzbildhauer/Holzbildhauerin für Handwerk und Industrie sind nicht mehr anzuwenden.
HolzbhAusbV § 10 Aufheben von Vorschriften
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
Referenzen
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