Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
HolzbInstrmMAusbV § 12 Inkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.