Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
HolzbInstrmMAusbV § 12 Inkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
Referenzen
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
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