HolzSpielzMAusbV 1996 § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin

Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von