Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.
HolzSpielzMAusbV 1996 § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.