Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.
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HolzSpielzMAusbV 1996 § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
Referenzen
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