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HtDBWVAPrV § 13 Lehrgang „Systemtechnik“

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Im Lehrgang „Systemtechnik“ werden den Referendarinnen und Referendaren die Grundlagen und Methoden vermittelt, die zur Umsetzung komplexer wehrtechnischer Systeme erforderlich sind. Über die Kenntnis der Systeme, die in den Dimensionen Land, See, Luft, Weltraum sowie Cyber- und Informationstechnik eingeführt sind, hinaus, werden den Referendarinnen und Referendaren vertieft die systemtechnische Methodik, die Systemintegration und die Systemschnittstellen komplexer wehrtechnischer Systeme vermittelt. Einzelheiten regelt der Lehrplan.

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