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HtDBWVAPrV § 37 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – vom 6. März 2002 (BGBl. I S. 1051), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 28 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, außer Kraft.

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