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HtDBWVAPrV § 8b Bestandteile des Auswahlverfahrens

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Das Auswahlverfahren besteht aus

1.
einem schriftlichen Teil und
2.
einem mündlichen Teil.

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