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HtDBWVAPrV § 2 Dauer des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate.

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