Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren vom 12. Juli 1994 (BGBl. I S. 1596, 2263, 2858), die zuletzt durch Artikel 36 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, außer Kraft.
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IMSüßFPrV § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Süßwaren und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren
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