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IMSüßFPrV § 7 Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Süßwaren und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte:

1.
Handlungsbereich „Technik“ mit den Qualifikationsschwerpunkten
a)
Süßwarentechnologie,
b)
Betriebstechnik und
c)
Rohwarenmanagement,
2.
Handlungsbereich „Organisation“ mit den Qualifikationsschwerpunkten
a)
Betriebliches Kostenwesen,
b)
Planung, Steuerung und Kommunikation und
c)
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit,
3.
Handlungsbereich „Führung und Personal“ mit den Qualifikationsschwerpunkten
a)
Personalführung,
b)
Personalentwicklung und
c)
Qualitätsmanagement.

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