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InhKontrollV Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)

Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2671 – 2675)

 

 

 

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