InhKontrollV
Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 104 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
- § 1 Zielunternehmen
- § 2 Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen
- § 3 Angaben zum Empfangsbevollmächtigten im Inland
- § 4 Angaben zu Personen, Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften anderer Rechtsform und Zweckvermögen
- § 5 Kapital- und Stimmrechtsanteile
- § 6 Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige
- § 7 Änderung der angezeigten Absicht und der angezeigten Angaben
- § 8 Allgemeine Unterlagen und Erklärungen
- § 9 Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit
- § 10 Lebenslauf
- § 11 Beteiligungsverhältnisse und Konzernzugehörigkeit sowie sonstige Einflussmöglichkeiten
- § 12 Erwerbsinteressen
- § 13 Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen
- § 14 Finanzierung des Erwerbs, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen
- § 15 Geschäftsplan, Darstellung strategischer Ziele und Pläne
- § 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten
- § 17 Anzeige der Absicht der Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
- § 18 Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung
- § 19 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum
- § 20 (weggefallen)
- Anlage (zu § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 9 Absatz 1 Satz 1 und § 17 Absatz 1)
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 31 G v. 23.6.2017 I 1693 (Stand)
Versionen
- 23. Juni 2017 (ausgewählt)