Die Auferlegung von Kosten oder die Festsetzung eines Ordnungsmittels gegen einen Zeugen oder Sachverständigen, der einer Ladung zur Einvernahme durch eine ausländische Justizbehörde im Wege der Videokonferenz keine Folge leistet, unterbleibt.
IRG § 61c Audiovisuelle Vernehmung
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Referenzen
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