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IRG § 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

(1) Sind die Vorschriften über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die verurteilte Person nach § 85 Absatz 5 Satz 3 und 4 nicht beachtet, so verwirft das Gericht den Antrag als unzulässig.

(2) Der Antrag der verurteilten Person auf gerichtliche Entscheidung wird durch Beschluss als unbegründet zurückgewiesen, wenn

1.
es nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Freiheitsstrafen unzulässig ist, die Vollstreckung einer im Geltungsbereich dieses Gesetzes verhängten freiheitsentziehenden Sanktion an einen anderen Mitgliedstaat zu übertragen, oder
2.
die Vollstreckungsbehörde ihr Ermessen nach § 85 Absatz 1 und 4 fehlerfrei ausgeübt hat.

(3) Soweit der Antrag der verurteilten Person auf gerichtliche Entscheidung zulässig und begründet ist, erklärt das Gericht die Vollstreckung der freiheitsentziehenden Sanktion in dem anderen Mitgliedstaat für zulässig, wenn eine andere Ermessensentscheidung nicht gerechtfertigt ist. Kommt jedoch eine andere Ermessensentscheidung in Betracht, hebt das Gericht die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde auf und reicht ihr die Akten zur erneuten Ermessensausübung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zurück.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 OAus 233/25
20. November 2025
2 OAus 233/25 20. November 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Nürnberg - Ausl OAus 49/23
28. Februar 2024
Ausl OAus 49/23 28. Februar 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 1 AR 228/20
12. November 2020
1 AR 228/20 12. November 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ausl 102/17
17. August 2017
2 Ausl 102/17 17. August 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ausl. 45/17
25. April 2017
2 Ausl. 45/17 25. April 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ausl. 32/17
13. April 2017
2 Ausl. 32/17 13. April 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ausl 50/17
11. April 2017
2 Ausl 50/17 11. April 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 AuslE 7/17 - 4 -
18. Januar 2017
6 AuslE 7/17 - 4 - 18. Januar 2017
Beschluss vom Kammergericht (4. Strafsenat) - (4) 151 AR 38/15 (197/15)
26. Oktober 2015
(4) 151 AR 38/15 (197/15) 26. Oktober 2015