Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, - 6.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse, - 7.
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Grundfertigkeiten im Trockenbau, - 8.
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Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten, - 9.
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Arbeiten mit Kunststoffen, - 10.
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Bearbeiten von Blechen, - 11.
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Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen, - 12.
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Anbringen von Unterkonstruktionen, - 13.
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Ummanteln von Dämmungen, - 14.
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Instandhalten von Werkzeugen und Geräten.