Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, - 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
-
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
-
Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, - 6.
-
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse, - 7.
-
Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen, - 8.
-
Beurteilen und Herstellen von Dampfbremsen, - 9.
-
Anbringen von Unterkonstruktionen, - 10.
-
Aufmessen, Aufreißen, Abwickeln, Zurichten und Montieren von Formstücken, - 11.
-
Feststellen von Störungen an Maschinen und Geräten, Veranlassen von Reparaturen.