Käse und Erzeugnisse aus Käse dürfen nach ihrem Fettgehalt in der Trockenmasse nur in den folgenden Fettgehaltsstufen in den Verkehr gebracht werden:
KäseV § 5 Fettgehaltsstufen
Käseverordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.