(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 1705)
Mindestgehalte an Trockenmasse in hundert Gewichtsteilen
Schnittfähiger Schmelzkäse
- mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 50% oder mehr
50%
- mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von weniger als 50%
34%
Streichfähiger Schmelzkäse
- mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 50% oder mehr
40%
- mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von weniger als 50%
30%
Schmelzkäsezubereitung
20%
Kochkäse
- Doppelrahmstufe
42%
- Rahmstufe
36%
- Vollfettstufe
34%
- Fettstufe
32%
- Dreiviertelfettstufe
29%
- Halbfettstufe
26%
- Viertelfettstufe
24%
- Magerstufe
22%
Die Mindestgehalte an Trockenmasse gelten nicht für Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen aus Frischkäse.