Das Rückgabeersuchen ist zu stellen für
- 1.
den Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates nach § 50 bei der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde oder - 2.
Ansprüche nach den §§ 51 bis 53 auf diplomatischem Weg beim Auswärtigen Amt.
Das Rückgabeersuchen ist zu stellen für
|
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 4655/20
1. Dezember 2023
|
1 K 4655/20 | 1. Dezember 2023 |