Diese Verordnung gilt für untertägige Betriebe mit Ausnahme der Hohlraumbauten.
KlimaBergV § 1 Anwendungsbereich
Bergverordnung zum Schutz der Gesundheit gegen Klimaeinwirkungen
Referenzen
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Diese Verordnung gilt für untertägige Betriebe mit Ausnahme der Hohlraumbauten.
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