Im Sinne dieser Verordnung ist
- 1.
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Trockentemperatur die Temperatur der Wetter, gemessen am trockenen Thermometer in Grad C, - 2.
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Feuchttemperatur die Temperatur der Wetter, gemessen am feuchten Thermometer in Grad C, - 3.
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Effektivtemperatur der in Abhängigkeit von der Trockentemperatur, der Feuchttemperatur und der Wettergeschwindigkeit nach dem Schaubild der Anlage 1 ermittelte Klimawert in Grad C.