KondAusbV 2003 § 3 Berufsfeldbreite Grundbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin

Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung nach dieser Ausbildungsverordnung und die Ausbildung in der Berufsschule nach den landesrechtlichen Vorschriften über das Berufsgrundbildungsjahr erfolgen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von