Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechnik, - 6.
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Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, - 7.
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Qualitätssichernde Maßnahmen, - 8.
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Umsetzen von Hygienevorschriften, - 9.
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Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten, - 10.
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Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien, - 11.
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Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen, - 12.
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Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen, - 13.
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Herstellen von Füllungen und Cremes, - 14.
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Überziehen von Konditoreierzeugnissen, - 15.
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Herstellen von Salz-, Käse- und Partygebäck, - 16.
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Kundenberatung und Verkauf, - 17.
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Gestalten von Torten und Konditoreierzeugnissen, - 18.
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Herstellen von Spezial- und Dauergebäck, - 19.
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Herstellen von Marzipan-, Schokoladen- und Nougaterzeugnissen, - 20.
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Entwerfen und Herstellen von Zuckererzeugnissen, - 21.
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Herstellen von Pralinen, - 22.
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Herstellen von Speiseeis und Speiseeiserzeugnissen, - 23.
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Herstellen von Süßspeisen, - 24.
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Herstellen von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe.