Die Konsularbeamten sind berufen, die Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen, die ihnen durch dieses Gesetz oder andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen werden, insbesondere auf folgenden Gebieten,
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KonsG § 2 Übertragene konsularische Aufgaben
Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (34. Kammer) - 34 K 40/23
24. Juni 2024
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34 K 40/23 | 24. Juni 2024 |
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (3. Kammer) - 3 L 243/23
24. August 2023
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3 L 243/23 | 24. August 2023 |