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KonsG § 2 Übertragene konsularische Aufgaben

Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse

Die Konsularbeamten sind berufen, die Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen, die ihnen durch dieses Gesetz oder andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen werden, insbesondere auf folgenden Gebieten,

-Staatsangehörigkeitsangelegenheiten,-Paß- und Sichtvermerksangelegenheiten,-Personenstandsangelegenheiten,-Mitwirkung bei der Erledigung von Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlaßangelegenheiten,-Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden,-Schiffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,-Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen,-Zustellungen,-Überwachung der Einhaltung von Verträgen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (34. Kammer) - 34 K 40/23
24. Juni 2024
34 K 40/23 24. Juni 2024
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (3. Kammer) - 3 L 243/23
24. August 2023
3 L 243/23 24. August 2023