-
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
KSVG § 48
Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
|
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 3 Q 146/06
7. März 2007
|
3 Q 146/06 | 7. März 2007 |