(1) (weggefallen)
(2) § 5 Abs. 1 Nr. 8 ist nicht auf Personen anzuwenden, die ihr Studium vor dem 1. Juli 2001 aufgenommen haben.
(1) (weggefallen)
(2) § 5 Abs. 1 Nr. 8 ist nicht auf Personen anzuwenden, die ihr Studium vor dem 1. Juli 2001 aufgenommen haben.
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Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 13 R 2395/06
27. März 2007
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L 13 R 2395/06 | 27. März 2007 |