KVLG 1989 § 36 Wahrnehmung von Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen

Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte

Für die landwirtschaftliche Krankenversicherung nimmt die landwirtschaftliche Krankenkasse die Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch wahr.

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