Für die landwirtschaftliche Krankenversicherung nimmt die landwirtschaftliche Krankenkasse die Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch wahr.
KVLG 1989 § 36 Wahrnehmung von Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
Referenzen
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