Die Kosten des Bundesausgleichsamtes trägt der Bund.
LAG § 351 Verwaltungskosten
Gesetz über den Lastenausgleich
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Die Kosten des Bundesausgleichsamtes trägt der Bund.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.