(1) Der Vertrag muß mindestens folgende Angaben enthalten:
- 1.
-
den Namen oder die Firma und den Sitz der an dem Zusammenschluß beteiligten LPG; - 2.
-
die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens jeder LPG als Ganzes gegen Gewährung der Mitgliedschaft der übernehmenden LPG; - 3.
-
die Einzelheiten für den Erwerb der Mitgliedschaft bei der übernehmenden LPG; - 4.
-
den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der LPG als für Rechnung der übernehmenden LPG vorgenommen gelten; - 5.
-
den Stichtag der Schlußbilanz für die übertragende LPG.
(2) Für den Vertrag ist die schriftliche Form erforderlich.