LAnpG § 38 Abfindung bei Teilungen und Zusammenschlüssen

Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik

Die §§ 36 und 37 gelten bei Teilungen und Zusammenschlüssen entsprechend.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von