Das vorliegende Gesetz ist auf gärtnerische Genossenschaften sowie andere auf der Grundlage des LPG-Gesetzes gebildete Genossenschaften entsprechend anzuwenden.
LAnpG § 68 Anwendung auf andere Genossenschaften
Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik
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