Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dem Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen:
- 1.
-
der Teilungsplan und seine Anlagen; - 2.
-
die Bilanz der LPG; - 3.
-
der nach § 6 vorzulegende Teilungsbericht; - 4.
-
der Bericht der Revisionskommission sowie die Stellungnahme des zuständigen Kreditinstitutes gemäß § 9 Abs. 2.