In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- 1.
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die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und - 2.
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die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.