Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst
Kapitel 1Laufbahn und Ausbildung§ 1Laufbahnämter§ 2Ziel der Ausbildung§ 3Einstellungsbehörde§ 4Einstellungsvoraussetzungen§ 5Ausschreibung, Bewerbung§ 6Auswahlverfahren§ 7Einstellung in den Vorbereitungsdienst§ 8Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes§ 9Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes§ 10Erholungsurlaub während des Vorbereitungsdienstes§ 11Ausbildungsakte§ 12Schwerbehinderte Menschen§ 13Gliederung des Vorbereitungsdienstes§ 14Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung§ 15Grundsätze der Fachstudien§ 16Grundstudium§ 17Hauptstudium§ 18Ziel der berufspraktischen Studienzeiten§ 19Praktika§ 20Durchführung der Praktika§ 21Ausbildungsrahmenplan§ 22Ausbildungsleitung, Ausbilderinnen und Ausbilder während der Praktika, Ausbildungsplan§ 23Praxisbezogene Lehrveranstaltungen§ 24Leistungsnachweise während der Fachstudien§ 25Bewertungen während der berufspraktischen StudienzeitenKapitel 2Aufstieg§ 26Ausbildungsaufstieg§ 27PraxisaufstiegKapitel 3Prüfungen§ 28Zwischenprüfung§ 29Prüfungsamt§ 30Prüfungskommission§ 31Laufbahnprüfung§ 32Prüfungsort, Prüfungstermin§ 33Diplomarbeit§ 34Schriftliche Prüfung§ 35Zulassung zur mündlichen Prüfung§ 36Mündliche Prüfung§ 37Verhinderung, Rücktritt, Säumnis§ 38Täuschung, Ordnungsverstoߧ 39Bewertung von Prüfungsleistungen§ 40Gesamtergebnis§ 41Zeugnis§ 42Prüfungsakten, Einsichtnahme§ 43WiederholungKapitel 4Sonstige Vorschriften§ 44Laufbahnwechsel§ 45Übergangsvorschrift§ 46Inkrafttreten, Außerkrafttreten