Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Kapitel 1Laufbahn und Ausbildung§ 1Laufbahnämter§ 2Ziel der Ausbildung§ 3Einstellungsbehörde§ 4Einstellungsvoraussetzungen§ 5Ausschreibung, Bewerbung§ 6Auswahlverfahren§ 7Einstellung in den Vorbereitungsdienst§ 8Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes§ 9Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes§ 10Urlaub während des Vorbereitungsdienstes§ 11Ausbildungsakte§ 12Schwerbehinderte Menschen§ 13Gliederung des Vorbereitungsdienstes§ 14Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung§ 15Grundsätze der Fachstudien§ 16Grundstudium§ 17Hauptstudium§ 18Ziel der berufspraktischen Studienzeiten§ 19Praktika§ 20Durchführung der Praktika§ 21Ausbildungsleitung, Ausbilderinnen und Ausbilder während der Praktika§ 22Praxisbezogene Lehrveranstaltungen§ 23Leistungsnachweise während der Fachstudien§ 24Bewertungen während der berufspraktischen StudienzeitenKapitel 2Aufstieg§ 25Ausbildungsaufstieg§ 26PraxisaufstiegKapitel 3Prüfungen§ 27Zwischenprüfung§ 28Prüfungsamt§ 29Prüfungskommission§ 30Laufbahnprüfung§ 31Prüfungsort, Prüfungstermin§ 32Diplomarbeit§ 33Schriftliche Prüfung§ 34Zulassung zur mündlichen Prüfung§ 35Mündliche Prüfung§ 36Verhinderung, Rücktritt, Säumnis§ 37Täuschung, Ordnungsverstoߧ 38Bewertung von Prüfungsleistungen§ 39Gesamtergebnis§ 40Zeugnis§ 41Prüfungsakten, Einsichtnahme§ 42WiederholungKapitel 4Sonstige Vorschriften§ 43Zeitlicher Geltungsbereich§ 44Inkrafttreten